Auf die die Beschwerde der Antragsteller und Beschwerdeführer zu 1) bis 3) wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 3. Dezember 2015 aufgehoben, den Antragstellern und Beschwerdeführern zu 1) bis 3) Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfahren S
I.
Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) zu 1) bis 3) begehren Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahren S
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