Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 13. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem
Der 1986 geborene Kläger (deutscher Staatsangehöriger mit kurdischem Migrationshintergrund) machte in den Jahren 2002 bis 2005 eine Ausbildung zum Systemelektroniker. In der Folge arbeitete er im Anwendungsservicebereich und ab dem 1. Januar 2009 der Verfahrensbetriebsführung der Deutschen Bahn. Bereits ab dem Jahr 2007 besuchte er die Abendschule, welche er im Dezember 2011 mit dem Abitur abschloss.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|