Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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In Streit steht die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für den Zeitraum vom 1.2. bis 31.7.2012.
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