BSG - Urteil vom 17.03.2016
B 4 AS 39/15 R
Normen:
BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BAföG § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1; SGB II § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB II § 28 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
NJW 2016, 10
NZS 2016, 662
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 12.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 7/15
SG Speyer, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 160/13

Anspruch auf Leistungen für Schülerbeförderung nach dem SGB II; Begriff der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs bei besonderer inhaltlicher Ausrichtung im Sinne eines eigenständigen Profils

BSG, Urteil vom 17.03.2016 - Aktenzeichen B 4 AS 39/15 R

DRsp Nr. 2016/10968

Anspruch auf Leistungen für Schülerbeförderung nach dem SGB II; Begriff der "nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs" bei besonderer inhaltlicher Ausrichtung im Sinne eines eigenständigen Profils

Wer eine Schule besucht, die gegenüber den seiner Wohnung nähergelegenen Schulen eine besondere inhaltliche Ausrichtung im Sinn eines eigenständigen Profils aufweist, hat dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen für Schülerbeförderung nach dem SGB II, weil es sich um die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs handelt.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BAföG § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1; SGB II § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB II § 28 Abs. 4 S. 1;

Gründe:

I

Im Streit steht die Berücksichtigung von Aufwendungen für Schülerbeförderung im Schuljahr 2013/2014.