Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Der Kläger ist im September 2006 in H. geboren und besitzt wie sein Vater die deutsche Staatsangehörigkeit. Seine Mutter ist B ... Nach der Trennung seiner Eltern im Jahr 2007 zog die Mutter des Klägers mit ihm zusammen nach P. in B ... In der Folge wurde die Ehe geschieden, der Mutter des Klägers wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
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