SG Hamburg - Urteil vom 12.10.2007
S 56 SO 350/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 3 S. 2 ; SGB I § 30 Abs. 1 § 30 Abs. 3 ; SGB XII § 24 § 63 § 65 Abs. 1 S. 2 § 9 Abs. 2 § 98 Abs. 1 ;

Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege während Auslandsaufenthalts

SG Hamburg, Urteil vom 12.10.2007 - Aktenzeichen S 56 SO 350/06

DRsp Nr. 2008/9240

Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege während Auslandsaufenthalts

Ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege besteht auch für eine Hilfeempfängerin, die aufgrund ihrer Schwerstbehinderung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen ist und sich für ein dreimonatiges Praktikum im Ausland aufhält, ohne dabei ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufzugeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 3 S. 2 ; SGB I § 30 Abs. 1 § 30 Abs. 3 ; SGB XII § 24 § 63 § 65 Abs. 1 S. 2 § 9 Abs. 2 § 98 Abs. 1 ;