Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29.04.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 9.752,91 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten - eine Pflegeeinrichtung und der Sozialhilfeträger - streiten um höhere Leistungen der Hilfe zur Pflege.
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