LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.08.2012
LL 12 AS 1044/12 B ER
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 54 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 13.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 1354/12

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für ArbeitsuchendeUnzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt im sozialgerichtlichen VerfahrenWegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung des Regelungsgehalts - hier der Nichtwahrnehmung der auferlegten Pflicht zur ärztlichen Untersuchung in einem Gesundheitsamt

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012 - Aktenzeichen LL 12 AS 1044/12 B ER

DRsp Nr. 2022/14199

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt im sozialgerichtlichen Verfahren Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung des Regelungsgehalts – hier der Nichtwahrnehmung der auferlegten Pflicht zur ärztlichen Untersuchung in einem Gesundheitsamt

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.04.2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 54 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres vom 12.04.2012 datierenden Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt des Antragsgegners vom 05.04.2012.