Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene erstattet der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung des Beklagten oder der Beigeladenen zur Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für den Zeitraum von Juni 2015 bis November 2015 an die Klägerin.
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