Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 23. Juli 2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Widerspruchs- und Klageverfahren zu 1/6. Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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