Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 29. April 2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten der Kläger sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli 2016 höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form weiterer Kosten für Unterkunft (KdU).
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