Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. August 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Im Streit stehen höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Zeit vom 1.1.2014 bis zum 31.1.2015.
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