I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 26. April 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klage wegen der im Wege der Klageerweiterung im Berufungsverfahren geltend gemachten Begehren des Klägers wird abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht Kosten nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten insbesondere um die Übernahme der Mietkaution und Leistungen für die Erstausstattung einer vom Kläger früher bewohnten Wohnung.
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