Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24.06.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um höhere Leistungen nach dem SGB II.
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