LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.07.2014
L 12 AS 4500/13
Normen:
SGB X § 28;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 12.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 3046/10

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Voraussetzungen der Rückwirkungsfiktion des § 28 SGB X

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2014 - Aktenzeichen L 12 AS 4500/13

DRsp Nr. 2015/9603

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Voraussetzungen der Rückwirkungsfiktion des § 28 SGB X

§ 28 Satz 1 SGB X setzt voraus, dass der Berechtigte in Erwartung eines positiven Bescheides einen Antrag auf eine andere Sozialleistung nicht gestellt hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. September 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 28;

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 5. November 2008.