Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.5.2022 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren werden dem Antragsgegner auferlegt.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt N aus F beigeordnet.
I.
Streitig ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Gewährung von Arbeitslosengeld II in Höhe des Regelbedarfs ab 1.2.2022.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|