SG Schleswig, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 69/17
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB IIAnforderungen an die Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren und von Kaufpreiserstattungen nach Produkttests als Einkommen
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.10.2020 - Aktenzeichen L 3 AS 15/18
DRsp Nr. 2020/16736
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB IIAnforderungen an die Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren und von Kaufpreiserstattungen nach Produkttests als Einkommen
1. Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten.2. Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Tenor
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