LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.10.2020
L 3 AS 15/18
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 5; SGB II § 11a Abs. 2; SGB II § 11a Abs. 5; SGB II § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Nr. 5; SGB II § 20; Alg II-V § 2 Abs. 6; Alg II-V § 4 S. 1 und S. 2 Nr. 3; Alg II-V § 6 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NZS 2021, 74
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 69/17

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB IIAnforderungen an die Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren und von Kaufpreiserstattungen nach Produkttests als Einkommen

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.10.2020 - Aktenzeichen L 3 AS 15/18

DRsp Nr. 2020/16736

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Anforderungen an die Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren und von Kaufpreiserstattungen nach Produkttests als Einkommen

1. Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten. 2. Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Tenor