LSG Hamburg - Urteil vom 28.10.2020
L 2 U 22/18
Normen:
SGB VII § 102;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 12.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 56/16

Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Feststellung weiterer bzw. ergänzender Unfallfolgen eines Profi-Eishockeyspielers nach einer Finger-Fraktur und einer Innenbandzerrung im Kniegelenk

LSG Hamburg, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen L 2 U 22/18

DRsp Nr. 2021/1418

Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Feststellung weiterer bzw. ergänzender Unfallfolgen eines Profi-Eishockeyspielers nach einer Finger-Fraktur und einer Innenbandzerrung im Kniegelenk

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 102;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund zweier von drei Arbeitsunfällen des Klägers.

Der Kläger ist 1984 in K. geboren und war ab 2000 als Eishockeytorwart tätig. Von 2011 bis 2015 war er in Deutschland als Profi-Eishockeyspieler in A., N. und L. beschäftigt. Danach spielte der Kläger in der Saison 2015/2016 in der i. Liga und im Anschluss bis 2018 (Ende der Karriere) in K1.