LSG Hessen - Urteil vom 27.06.2012
L 4 KA 47/11
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; GG Art. 20 Abs. 3; SGB V § 85 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 24.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 155/08

Anspruch auf Leistungen der Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen; Eingriff in den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz durch Nachhaltigkeitsfaktor

LSG Hessen, Urteil vom 27.06.2012 - Aktenzeichen L 4 KA 47/11

DRsp Nr. 2012/17539

Anspruch auf Leistungen der Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen; Eingriff in den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz durch Nachhaltigkeitsfaktor

1. Die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der Erweiterten Honorarverteilung (EHV) nach Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit sind strukturell sowie im Hinblick auf ihre alterssichernde Funktion und der besonderen Schutzbedürftigkeit der inaktiven Ärzte Ansprüchen aus betrieblichen Versorgungsanwartschaften und aus den beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystemen vergleichbar und damit durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt.