LSG Bayern - Urteil vom 28.03.2012
L 2 P 81/10
Normen:
SGB XI § 14;
Vorinstanzen:
SG München, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 P 125/08

Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands für das An- und Ablegen von Orthesen

LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen L 2 P 81/10

DRsp Nr. 2012/10097

Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands für das An- und Ablegen von Orthesen

1. Zur Erforderlichkeit eines zeitlichen Zusammenhangs des Tragens von Orthesen mit Katalogverrichtungen "Aufstehen", Zu-Bett-Gehen" oder "Gehen". 2. Dient das Tragen von Orthesen nur einer angestrebten Verbesserung des Gangbildes und konnte die Versicherte ohne Orthesen selbstständig gehen, scheidet eine Berücksichtigung im Rahmen der Pflegeversicherung aus.