SG München, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 P 125/08
Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands für das An- und Ablegen von Orthesen
LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen L 2 P 81/10
DRsp Nr. 2012/10097
Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands für das An- und Ablegen von Orthesen
1. Zur Erforderlichkeit eines zeitlichen Zusammenhangs des Tragens von Orthesen mit Katalogverrichtungen "Aufstehen", Zu-Bett-Gehen" oder "Gehen".2. Dient das Tragen von Orthesen nur einer angestrebten Verbesserung des Gangbildes und konnte die Versicherte ohne Orthesen selbstständig gehen, scheidet eine Berücksichtigung im Rahmen der Pflegeversicherung aus.
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