SG Dresden, vom 16.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 151/04
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall, Begriff des unmittelbaren Weges
LSG Chemnitz, Urteil vom 13.03.2008 - Aktenzeichen L 2 U 86/06
DRsp Nr. 2008/16921
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall, Begriff des unmittelbaren Weges
Unmittelbarer Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1SGB VII ist auch dann der entfernungsmäßig kürzeste Weg, wenn zunächst ein längerer, aber verkehrsgerechter Weg eingeschlagen wurde, dieser verkehrsgerechte Weg jedoch an einem Zwischenpunkt verlassen wurde, um von hier aus den kürzeren Weg zum Zielpunkt zu nehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]