1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Fortzahlung eines Krankengeldes an den Kläger über den 29. September 2018 hinaus.
Der Kläger ist bei der Beklagten krankenversichert. Die Mitgliedschaft basierte auf dem Bezug von Arbeitslosengeld I durch den Kläger, der mit Ablauf des 10. Juli 2018 endete.
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