1. Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 06. April 2021 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. März 2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Krankengeld über den 15. Dezember 2016 hinaus bis zum 13. April 2017 zu gewähren.
2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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