LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.07.2015
L 9 KR 359/13
Normen:
SGB V § 275 Abs. 1a; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 18.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 81 KR 872/11

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beweislast des Versicherten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.07.2015 - Aktenzeichen L 9 KR 359/13

DRsp Nr. 2015/15399

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beweislast des Versicherten

Lässt sich der Nachweis von Arbeitsunfähigkeit nicht erbringen, wirkt sich die Beweislosigkeit entsprechend den Grundsätzen der objektiven Beweislast zum Nachteil des Versicherten aus, d.h. bei Nichterweislichkeit der Arbeitsunfähigkeit kann ihm ein Anspruch auf Krankengeld nicht zustehen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 275 Abs. 1a; SGB V § 44 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Krankengeld für den Zeitraum 12. September 2010 bis 2. März 2011.