Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Altenburg vom 6. August 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des an den Kläger vom 4. bis 26. Oktober 2006 gezahlten Krankengeldes streitig.
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