Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung der Beklagten zur Rücknahme eines Rentenantrages.
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