Anspruch auf Krankengeld, Berücksichtigung von Überbrückungsgeld als Arbeitseinkommen
SG Braunschweig, Urteil vom 29.04.2008 - Aktenzeichen S 6 KR 386/05
DRsp Nr. 2008/17096
Anspruch auf Krankengeld, Berücksichtigung von Überbrückungsgeld als Arbeitseinkommen
Der Bezug von Überbrückungsgeld gemäß § 57SGB III löst keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillige Mitglieder aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]