LSG Saarland - Urteil vom 22.06.2005
L 2 KR 24/03
Normen:
SGB V § 47 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 23 KR 147/03 - 03.09.2003,

Anspruch auf Krankengeld, Berechnung nach dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum bei Arbeitgeberwechsel

LSG Saarland, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen L 2 KR 24/03

DRsp Nr. 2008/17042

Anspruch auf Krankengeld, Berechnung nach dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum bei Arbeitgeberwechsel

Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt auch dann nach dem letzten Entgeltzeitraum, wenn anschließend ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat und bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im neuen Arbeitsverhältnis noch kein abgerechneter Entgeltzeitraum gegeben ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 47 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 23 KR 147/03 - 03.09.2003,