Anspruch auf Krankengeld, Berechnung nach dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum bei Arbeitgeberwechsel
LSG Saarland, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen L 2 KR 24/03
DRsp Nr. 2008/17042
Anspruch auf Krankengeld, Berechnung nach dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum bei Arbeitgeberwechsel
Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt auch dann nach dem letzten Entgeltzeitraum, wenn anschließend ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat und bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im neuen Arbeitsverhältnis noch kein abgerechneter Entgeltzeitraum gegeben ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]