LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.11.2009
L 5 KR 78/08
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
NZS 2010, 632
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 11.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 127/06

Anspruch auf Krankengeld bei Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen L 5 KR 78/08

DRsp Nr. 2010/6903

Anspruch auf Krankengeld bei Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit

Hat der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren, wurde er daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert (z.B. durch die Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK), und macht er seine Rechte bei der Kasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend, kann er sich auf den Mangel auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. Juni 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Krankengeld bis zum 23. Januar 2007 zu gewähren ist.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger über den 16. März 2006 hinaus Anspruch auf Krankengeld hat.