LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.07.2013
L 11 KR 275/12
Normen:
SGB V § 186 Abs. 1; SGB V § 44;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 13.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 3530/11

Anspruch auf Krankengeld; Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2013 - Aktenzeichen L 11 KR 275/12

DRsp Nr. 2014/627

Anspruch auf Krankengeld; Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Für den Beginn der Beschäftigtenversicherung (§ 186 Abs 1 SGB V) kann die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Beschäftigung nicht verlangt werden (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012, L 16 KR 372/10).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 13.12.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin Krankengeld für die Zeit vom 14.02.2011 bis 20.02.2011 zu zahlen.

Die Beklagte erstattet der Klägerin deren außergerichtliche Kosten auch im Berufungsverfahren.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 186 Abs. 1; SGB V § 44;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Krankengeld (Krg) ab dem 14.2.2011, bis zum 20.02.2011; für Zeiten ab dem 21.02.2011 haben sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung durch Teilvergleich darauf geeinigt, dass die Beklagte im Fall ihrer rechtskräftigen Verurteilung mit rechtsbehelfsfähigem Bescheid sachlich über Krg-Ansprüche der Klägerin entscheidet.