BSG - Urteil vom 28.09.2010
B 1 KR 31/09 R
Normen:
SGB I § 14; SGB V § 49; SGB V § 50 Abs. 1; SGB VI § 101; SGB VI § 96a;
Fundstellen:
NZS 2011, 559
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 22.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 56/08
SG Würzburg, vom 15.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 575/06

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Wegfall wegen des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Rentenzahlbetrag wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen

BSG, Urteil vom 28.09.2010 - Aktenzeichen B 1 KR 31/09 R

DRsp Nr. 2010/19759

Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Wegfall wegen des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Rentenzahlbetrag wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen

1. Gesetzlich Krankenversicherte können auch dann kein Krankengeld wegen des Bezugs von Rente wegen voller Erwerbsminderung beanspruchen, wenn sie wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen überhaupt keinen Rentenzahlbetrag erhalten. 2. Gesetzlich Krankenversicherte "beziehen" Renten wegen voller Erwerbsminderung mit der Folge eines Ausschlusses von Krankengeld ab dem Zeitpunkt, den der Rentenversicherungsträger als Rentenbeginn festsetzt. 3. Der Herstellungsanspruch ist auf Herstellung eines dem Gesetz und seinen Zielen entsprechenden Zustands gerichtet und darf nicht zu Ergebnissen führen, die mit dem Gesetz nicht übereinstimmen (Fortentwicklung von BSG vom 8.3.1990 - 3 RK 9/89 = SozR 3-2200 § 183 Nr 1).

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB I § 14; SGB V § 49; SGB V § 50 Abs. 1; SGB VI § 101; SGB VI § 96a;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über den Anspruch des Klägers auf Krankengeld (Krg) in der Zeit vom 1.9. bis 31.12.2005.