Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzung einer Mitgliedschaft auf der Grundlage eines Versicherungstatbestandes nach dem SGB V
SG Bremen, vom 17.11.2009 - Aktenzeichen S 4 KR 165/05
DRsp Nr. 2010/22671
Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzung einer Mitgliedschaft auf der Grundlage eines Versicherungstatbestandes nach dem SGB V
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB V ist, dass die Mitgliedschaft einem Versicherungstatbestand nach § 5SGB V zugeordnet werden kann, der nicht nach § 44 Abs. 1 S. 2 SGB V zu einem ausdrücklichen Ausschluss vom Krankengeldanspruch führt. Anspruchsvoraussetzung ist also eine freiwillige Versicherung oder die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 bis 8SGB V. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]