BSG - Urteil vom 04.03.2014
B 1 KR 64/12 R
Normen:
SGB V § 186 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 115, 158
BSGE 2015, 158
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 14.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 473/11
SG Köln, vom 29.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 26 KR 25/09

Anspruch auf Krankengeld; Annahme des vertraglich vereinbarten Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses als Beginn der versicherten Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

BSG, Urteil vom 04.03.2014 - Aktenzeichen B 1 KR 64/12 R

DRsp Nr. 2014/11139

Anspruch auf Krankengeld; Annahme des vertraglich vereinbarten Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses als Beginn der versicherten Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis wird, wer eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt tatsächlich aufnimmt oder ohne Aufnahme einer Beschäftigung zumindest einen Anspruch auf Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis erwirbt.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. August 2012 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 29. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungs- und Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 186 Abs. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg) für die Zeit vom 29.10. bis zum 23.11.2007.