Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 25.01.2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Streit steht die Kostenerstattung für eine Untersuchung mittels einer Kombination aus PET (Positronen-Emissions-Tomographie) und CT (Computertomographie).
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