Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2020 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt K, beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Die Klägerin ist mit ihrem Begehren auf Kostenübernahme für eine Mastzelldiagnostik bei der Beklagten und den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Das LSG hat die Berufung gegen den klageabweisenden Gerichtsbescheid des
Die Klägerin beantragt Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das LSG-Urteil und Beiordnung von Rechtsanwalt.
II
Die Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|