Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 22. Mai 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Die am 31. Mai 2019 eingelegte Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr am 24. Mai 2019 zugestellten Beschluss des Sozialgerichts (
II. Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|