Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11.06.2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt Kostenerstattung für eine bereits durchgeführte Versorgung mit Zahnimplantaten sowie die Gewährung der darauf aufbauenden Suprakonstruktion als Sachleistung.
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