SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 § 27a Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 240/06
SG Koblenz, vom 25.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 495/05
Anspruch auf Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Notwendigkeit einer vorherigen Entscheidung der Krankenkasse
BSG, Beschluss vom 21.02.2008 - Aktenzeichen B 1 KR 123/07 B
DRsp Nr. 2008/8649
Anspruch auf Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Notwendigkeit einer vorherigen Entscheidung der Krankenkasse
Für eine Kostenerstattung ist eine vorherige Entscheidung der Krankenkasse selbst dann nicht entbehrlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens von vornherein feststeht, oder soweit es um Leistungen geht, die kraft Gesetzes ausgeschlossen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 § 27a Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ;
Gründe:
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