LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.08.1997
L 1 Kg 675/97
Normen:
BKGG § 1 Abs. 3 ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst 2 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ; StaatenlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst. b DBuchst. ii ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 15.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 Kg 3695/95

Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.1997 - Aktenzeichen L 1 Kg 675/97

DRsp Nr. 2006/23879

Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

1. Für Ansprüche aus Art. 24 Abs. 1 Buchst. b DBuchst. ii des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen kann keine weitergehende Gewährleistung begründet werden, als sie das inländische Recht Ausländern einräumt. 2. Für Sachverhalte, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, gelten nicht die gemeinschaftlichen Regelungen, insbesondere die Einbeziehung der Staatenlosen nach Art. 1 Buchst 2, Art. 2 Abs. 1 EWGV 1408/71 und deren Gleichbehandlung mit Inländern nach Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71. 3. Der Anspruch auf Kindergeld beruht nicht auf Eigenleistungen in Form von Beiträgen. Das Vertrauen des Einzelnen in die Fortdauer von Leistungen der gewährenden Staatstätigkeit ist nicht geschützt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]