BSG - Urteil vom 10.07.1997
14/10 RKg 21/95
Normen:
AuslG (1990) § 56 Abs. 1, § 72 Abs. 2 S. 1, § 72 Abs. 2 S. 2; BKGG § 2 Abs. 5 S. 1; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB X § 44 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp VII(700)67b
NVwZ-RR 1998, 333
SozR-3 5870 § 2 Nr. 39

Anspruch auf Kindergeld bei Ausweisung durch die Ausländerbehörde

BSG, Urteil vom 10.07.1997 - Aktenzeichen 14/10 RKg 21/95

DRsp Nr. 1998/1721

Anspruch auf Kindergeld bei Ausweisung durch die Ausländerbehörde

1. Bei einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde enden der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ausländischer Staatsangehörigkeit im Inland als Voraussetzung eines Anspruches auf Kindergeld auch dann, wenn dagegen ein Rechtsbehelf eingelegt wird.2. Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts kann im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X geltend gemacht werden, wenn die Ausweisung nachträglich aufgehoben wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AuslG (1990) § 56 Abs. 1, § 72 Abs. 2 S. 1, § 72 Abs. 2 S. 2; BKGG § 2 Abs. 5 S. 1; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB X § 44 Abs. 1 ;

Gründe: