SG Lübeck - Urteil vom 26.06.2008
S 14 R 1/07
Normen:
BEG § 1 ; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2 ; SGB VI § 294 Abs. 1 § 294 Abs. 2 Nr. 3 § 294 Abs. 4 ; WGSVG § 18 ;

Anspruch auf Kindererziehungsleistung bei zwangsweisem Aufenthalt in einem Arbeitslager

SG Lübeck, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen S 14 R 1/07

DRsp Nr. 2008/20669

Anspruch auf Kindererziehungsleistung bei zwangsweisem Aufenthalt in einem Arbeitslager

1. Auf die Freiwilligkeit der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes kommt es nicht an, so dass auch der zwangsweise Aufenthalt in einem Arbeitslager der gewöhnliche Aufenthalt sein kann. 2. Eine Mutter verlässt den Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze nicht aus Verfolgungsgründen im Sinne von § 1 BEG, wenn sie nach einem zwangsweisen Aufenthalt in einem Arbeitslager im Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze nach Kriegsende freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehrt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BEG § 1 ; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2 ; SGB VI § 294 Abs. 1 § 294 Abs. 2 Nr. 3 § 294 Abs. 4 ; WGSVG § 18 ;