Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 19. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Insolvenzgeld für die Zeit vom 1. Dezember 2013 bis zum 31. Januar 2014.
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