BSG - Urteil vom 20.07.2005
B 9a/9 VJ 2/04 R
Normen:
AMG (1976) § 4 § 21 § 22 § 40 Abs. 1 Nr. 8 § 84 ; BSeuchG § 51 Abs. 1 § 14 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; IfSG § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BSGE 95, 66
Vorinstanzen:
Bayerisches Landessozialgericht - L 15 VJ 5/03 - 27.07.2004,
SG München, vom 12.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 29 VJ 3/01

Anspruch auf Impfschadensversorgung bei noch nicht zugelassenen Impfstoffen

BSG, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen B 9a/9 VJ 2/04 R

DRsp Nr. 2005/21059

Anspruch auf Impfschadensversorgung bei noch nicht zugelassenen Impfstoffen

Nach einer Impfung mit einem sich noch in der klinischen Prüfung befindlichen Impfstoff besteht kein Anspruch auf Impfschadensversorgung, wenn eine öffentliche Impfempfehlung nur Schutzimpfungen mit zugelassenen Impfstoffen beinhaltet. Das gilt auch dann, wenn der Impfstoff später in gleicher Zusammensetzung zugelassen worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AMG (1976) § 4 § 21 § 22 § 40 Abs. 1 Nr. 8 § 84 ; BSeuchG § 51 Abs. 1 § 14 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; IfSG § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 20 Abs. 3 ;

Gründe:

I

Streitig ist die Gewährung von Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG)/Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen gesundheitlicher Folgen von Schutzimpfungen mit einem zum Zeitpunkt der Impfungen noch nicht zugelassenen Impfstoff.