Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer höheren Kfz-Pauschale für den Zeitraum von Juni 2013 bis einschließlich September 2017.
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