BSG - Beschluss vom 03.03.2022
B 5 R 7/22 BH
Normen:
SGG § 63 Abs. 2 S. 1; ZPO § 180 S. 2;
Vorinstanzen:
BSG, vom 06.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 32/21
BSG, vom 31.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 21/21
LSG Bayern, vom 24.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 721/17
SG Augsburg, vom 04.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 5/17

Anspruch auf höhere AltersrenteAblehnung der Bewilligung von PKH wegen fehlender ErfolgsaussichtenRechtsschutzbedürfnis für eine erneute AntragstellungZustellung von Entscheidungen in sozialgerichtlichen VerfahrenVoraussetzungen einer Ersatzzustellung

BSG, Beschluss vom 03.03.2022 - Aktenzeichen B 5 R 7/22 BH

DRsp Nr. 2022/5275

Anspruch auf höhere Altersrente Ablehnung der Bewilligung von PKH wegen fehlender Erfolgsaussichten Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Antragstellung Zustellung von Entscheidungen in sozialgerichtlichen Verfahren Voraussetzungen einer Ersatzzustellung

Tenor

Der erneute Antrag des Klägers, ihm für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Februar 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 63 Abs. 2 S. 1; ZPO § 180 S. 2;

Gründe

I