Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Witwenrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI). Umstritten ist insbesondere das Vorliegen einer sogenannten Versorgungsehe.
Die am ... 1959 geborene Klägerin ist die Witwe des am 1960 geborenen und am 28. Juni 2008 verstorbenen Versicherten W. L. (im Folgenden: Versicherter). Die Eheschließung fand am 17. Mai 2008 im Haus der Klägerin in K. statt.
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