Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers kann die gewünschte Heraufsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf einen Betrag in Höhe von 2.229, 67 € nicht verlangen. Die Festsetzung des Werts durch das Verwaltungsgericht auf 1/4 dieses Betrages ist nicht zu beanstanden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|