Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beklagte kann die gewünschte Herabsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nicht verlangen. Die Festsetzung des Werts auf den Jahresbetrag der erforderlichen Hilfeleistung ist nicht zu beanstanden.
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