Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.04.2013 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die weitere Gewährung einer Halbwaisenrente an den Kläger nach erfolgreichem Abschluss eines Erststudiums.
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