Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. September 2020 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 14. März 2018 zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
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